#nis2
NIS2
Die EU-Richtlinie 2022/2555 zur Cybersicherheit, die einheitliche Mindeststandards und Meldepflichten für wesentliche und wichtige Sektoren festlegt.
NIS2 Glossar
Kurze, zitierfähige Definitionen mit Rechtsbezug.
#nis2
Die EU-Richtlinie 2022/2555 zur Cybersicherheit, die einheitliche Mindeststandards und Meldepflichten für wesentliche und wichtige Sektoren festlegt.
#nis2umsucg
Das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz, das die NIS2-Richtlinie in nationales Recht überführt; in Kraft seit 6. Dezember 2025, ohne Übergangsfrist.
#bsig-28
Regelt, welche Einrichtungen als besonders wichtig oder wichtig gelten — die Rechtsgrundlage der Betroffenheitsprüfung.
#bsig-30
Verpflichtet betroffene Einrichtungen zu zehn Risikomanagement-Maßnahmen: Risikoanalyse, Vorfallsbehandlung, Business Continuity, Lieferkettensicherheit, Kryptografie/MFA, Schulung und mehr.
#bsig-32
Regelt die Meldepflicht für erhebliche Sicherheitsvorfälle gegenüber dem BSI.
#bsig-38
Begründet die persönliche Verantwortung und Haftung der Geschäftsleitung für Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen.
#art-20
Verpflichtet Leitungsorgane, Risikomanagement-Maßnahmen zu billigen, ihre Umsetzung zu überwachen und sich zu schulen.
#art-21
Definiert die Mindest-Risikomanagementmaßnahmen der Richtlinie, einschließlich Lieferkettensicherheit — die EU-Grundlage von §30 BSIG.
#besonders-wichtig
Einrichtung mit den höchsten NIS2-Pflichten und proaktiver BSI-Aufsicht; typischerweise ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme in einem regulierten Sektor.
#wichtig
Einrichtung mit denselben Kernpflichten, aber reaktiver, anlassbezogener Aufsicht; typischerweise ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz.
#kritis
Betreiber kritischer Anlagen — eine Teilmenge der besonders wichtigen Einrichtungen mit zusätzlichen, anlagenbezogenen Pflichten. NIS2 ist breiter als KRITIS.
#geschaeftsleitungshaftung
Die persönliche Haftung der Geschäftsleitung nach §38 BSIG / Art. 20 NIS2 für die Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen.
#lieferketten-nachweis
Der Beleg, den ein Zulieferer einem NIS2-regulierten Kunden über seine Sicherheitsmaßnahmen erbringt — oft über Fragebögen und Vertragsklauseln eingefordert.
#meldekette
Die dreistufige Meldekette bei erheblichen Vorfällen: Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, Folgemeldung nach 72 Stunden und Abschlussmeldung innerhalb eines Monats.
#nisg-2026
Das österreichische Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz zur Umsetzung von NIS2; in Kraft ab 1. Oktober 2026, Registrierung bis 31. Dezember 2026.