Betroffenheit klären
Direkt betroffen oder nur vertraglich? Das bestimmt den Umfang.
Betroffenheit prüfenLieferketten-Nachweis
| Wer fragt | Was verlangt wird | Wann |
|---|---|---|
| OEM / Großkunde | Strukturierter Sicherheits-Fragebogen zur Lieferkette | Bei Ausschreibung oder Onboarding |
| Cyberversicherer | Nachweise für Underwriting und Verlängerung | Zur Police-Erneuerung |
| Vertragsklausel | Zusicherung + laufender Nachweis der Maßnahmen | Bei Vertragsabschluss |
| Audit-Anfrage | Belege auf Anforderung, oft mit kurzer Frist | Anlassbezogen |
Die Fragebögen unterscheiden sich im Detail, fragen aber fast immer dieselben acht Bereiche ab — es sind dieselben Themen wie die zehn §30-Maßnahmen: Informationssicherheit organisiert und dokumentiert · Zugriffskontrolle und Mehr-Faktor-Authentisierung · Patch- und Schwachstellen-Management · Backup und Wiederanlauf · Erkennung und Meldung von Vorfällen · Sicherheit bei eigenen Unterlieferanten · Awareness und Schulung der Mitarbeitenden · physische und Umgebungssicherheit. Für jeden Bereich wollen Kunden keine Absichtserklärung, sondern einen Beleg: Was gilt bei Ihnen, wo steht es, seit wann, wer ist verantwortlich.
Kein Bußgeld vom BSI — aber handfeste geschäftliche Folgen: Sie fallen aus der Ausschreibung, das Onboarding stockt, die Versicherung verteuert sich oder eine Vertragsklausel wird verletzt. Der Nachweis entscheidet zunehmend darüber, ob Sie Lieferant bleiben.
Kein 80-seitiges Sicherheitskonzept. Ein knappes, prüffähiges Paket reicht — und überzeugt mehr: eine strukturierte Übersicht Ihrer §30-relevanten Maßnahmen · je Maßnahme ein konkreter Beleg · ein Stand-Datum · ein benannter Ansprechpartner. Aktuell gehalten, nicht einmal abgelegt.
Direkt betroffen oder nur vertraglich? Das bestimmt den Umfang.
Betroffenheit prüfenDie §30-Themen auf das mappen, was Ihr Microsoft 365 ohnehin leistet.
Pflichten-Matrix ansehenJe Maßnahme ein Artefakt mit Datum und Verantwortlichem.
Ein fester Termin pro Quartal genügt.
Für die meisten Zulieferer ist der Hauptaufwand interne Zeit, nicht externes Honorar — die Belege stammen aus Systemen, die Sie schon betreiben. Rechnen Sie für ein erstes Paket mit einigen Personentagen verteilt über Ihr IT- und Qualitäts-Team. Externe Beratung lohnt sich nur für echte Grenzfälle.
Klären Sie zuerst die eigene Betroffenheit und ordnen Sie dann die relevanten §30-Maßnahmen in der Pflichten-Matrix ein.
Ja, wenn ein regulierter Kunde es vertraglich verlangt. Die Vertragspflicht gilt unabhängig von Ihrer eigenen direkten Betroffenheit.
Selten. Verträge verlangen zunehmend einen laufenden Nachweis — der Stand muss aktuell bleiben, nicht nur zum Onboarding stimmen.
Nicht zwingend. Manche Kunden akzeptieren strukturierte Selbstauskünfte mit Belegen. Fragen Sie, was konkret verlangt wird, bevor Sie ein Zertifizierungsprojekt starten.
Dann geben Sie die relevanten Anforderungen weiter — dieselbe Logik gilt eine Ebene tiefer.