NIS2 Überblick

NIS2: Betroffenheit, Pflichten und Nachweis.

NIS2 auf einen Blick

FrageKurzantwort
Seit wann gilt es (DE)?NIS2UmsuCG in Kraft seit 06.12.2025, ohne Übergangsfrist
Wer ist betroffen?~30.000 Einrichtungen direkt; viele weitere über die Lieferkette
Schwelle „wichtig“ab 50 Mitarbeitenden oder > 10 Mio. € Umsatz
Schwelle „besonders wichtig“ab 250 Mitarbeitenden oder > 50 Mio. € Umsatz & > 43 Mio. € Bilanz
KernpflichtenRegistrierung beim BSI, §30-Maßnahmen, Meldepflicht, Schulung
Bußgeldbis 10 Mio. € / 2 % Weltjahresumsatz
Haftungpersönlich für die Geschäftsleitung (§38 BSIG / Art. 20)

Wer ist von NIS2 betroffen?

NIS2 unterscheidet besonders wichtige und wichtige Einrichtungen anhand von Sektor, Größe und Umsatz. Auch wer nicht direkt fällt, kann über Verträge mit OEM-Kunden de facto nachweispflichtig werden.

Welche Pflichten gelten?

Im Kern: zehn Risikomanagement-Maßnahmen nach §30 BSIG, die Meldepflicht für erhebliche Sicherheitsvorfälle und die Registrierung beim BSI.

Weiterführend.

FAQ

Seit wann gilt NIS2 in Deutschland?

Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025, ohne Übergangsfrist.

Ab welcher Größe bin ich betroffen?

Wichtige Einrichtungen ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz; besonders wichtige ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Bußgelder bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes sowie persönliche Haftung der Geschäftsleitung nach §38 BSIG.