Betroffenheits-Check

Bin ich von NIS2 betroffen?

Diese kostenlose, quelloffene Selbsteinschätzung beantwortet eine Frage: fällt Ihr Unternehmen unter NIS2 — und wenn ja, als welcher Einrichtungstyp? Keine Anmeldung, keine Datenübertragung.

DirectiveØ
Betroffenheits-Check / DE / v1

Prüfen Sie in unter 2 Minuten, ob Ihr Unternehmen unter das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz fällt — als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung, oder indirekt über die Lieferkette.

Grundlage: NIS2UmsuCG / §28 BSIG, in Kraft seit 06.12.2025 · keine Registrierung, keine E-Mail nötig

Schritt 1 / 3 — Sonderfälle

Trifft einer dieser Fälle auf Sie zu?

Für diese Einrichtungen gilt NIS2 unabhängig von der Unternehmensgröße.

Rechtsgrundlage

Einordnung nach §28 BSIG (NIS2-Umsetzungsgesetz). Sektoren: Anlagen 1 und 2 zum BSIG. Schwellenwerte: wichtige Einrichtung ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz; besonders wichtige Einrichtung ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen wichtiger und besonders wichtiger Einrichtung?

Beide haben dieselben Kernpflichten. Besonders wichtige Einrichtungen unterliegen der proaktiven, regelmäßigen Aufsicht des BSI; wichtige Einrichtungen werden nur anlassbezogen geprüft.

Ist NIS2 dasselbe wie KRITIS?

Nein. KRITIS-Betreiber sind eine Teilmenge der besonders wichtigen Einrichtungen mit zusätzlichen Pflichten; NIS2 ist deutlich breiter.

Bin ich als Zulieferer betroffen?

Möglicherweise indirekt: Wenn ein NIS2-regulierter Kunde Nachweise vertraglich verlangt, müssen Sie liefern, auch ohne eigene direkte Pflicht.