Wie viele Maßnahmen verlangt §30 BSIG?
Zehn Mindestmaßnahmen des Risikomanagements, die alle betroffenen Einrichtungen umsetzen müssen.
§30 Pflichten-Matrix
Diese Matrix übersetzt Gesetzestext in Nachweis. Für jede der zehn §30-Maßnahmen sehen Sie, was sie bedeutet, welcher Beleg sie erfüllt und woher dieser Beleg in einem Microsoft-365-Umfeld kommen kann.
| Spalte | Inhalt |
|---|---|
| Maßnahme | Die §30-Maßnahme in Klartext |
| Pflichttext | Verweis auf den Gesetzeswortlaut |
| Nachweis | Welches Artefakt die Maßnahme belegt |
| M365-Quelle | Woher der Beleg im Microsoft-365-Umfeld kommt |
| ISO-27001-Mapping | Zugehöriges ISO-Control |
| Status | Lokale Selbsteinschätzung |
| Zuletzt geprüft | Datum der letzten Bewertung |
Alle Pflichten Ihrer Einrichtungsklasse nach dem deutschen NIS2-Umsetzungsgesetz, übersetzt in konkrete Maßnahmen. Bewerten Sie Ihren Umsetzungsstand — die Einschätzung bleibt lokal in Ihrem Browser.
Grundlage: NIS2UmsuCG / §§30-39 BSIG · Art. 20-21 NIS2 · keine Registrierung, keine E-Mail nötig
Welche Klasse gilt für Ihr Unternehmen? Unsicher? Erst den Betroffenheit prüfen.
Diese Selbsteinschätzung ist der erste Schritt. Was Kunden, Versicherer und Auditoren sehen wollen, ist ein strukturierter, aktueller Nachweis. Nutzen Sie den Bericht als Arbeitsstand und schließen Sie die offenen Punkte.
Dieses Werkzeug ersetzt keine Rechtsberatung. Die Maßnahmen-Zuordnung folgt §§30-39 BSIG (NIS2UmsuCG) und Art. 20-21 der NIS2-Richtlinie; im Einzelfall können sektorspezifische Regelungen vorgehen. Ihre Eingaben werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser gespeichert.
Eine Checkliste veraltet, sobald sie gespeichert ist. Was zählt, ist ein lebender Nachweis: aktuell, verknüpft, prüffähig.
Zehn Mindestmaßnahmen des Risikomanagements, die alle betroffenen Einrichtungen umsetzen müssen.
ISO 27001 deckt viele §30-Maßnahmen ab, ist aber kein automatischer NIS2-Nachweis. NIS2-spezifische Pflichten wie Meldepflicht und Registrierung kommen hinzu.
Ein strukturierter, datierter Beleg, der mit seiner Quelle verknüpft ist und ein „zuletzt geprüft am“ trägt — nicht ein einmal ausgefülltes Dokument.